Rausch CNC-Technik GmbH
Carl-Bosch Straße 8
68799 Reilingen
Tel. + 49 6205 15773
Handelsregister: Mannheim HRB 738636
USt-ID-Nr.: DE338646234
Geschäftsführer:
Timo Rausch
AlAFlgemeine
GeschäAGBftsbedingungen
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Die Inhalte sind urheberrechtlich oder als sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere dürfen Nachdrucke,
öffentliches Zugänglichmachen, insbesondere durch Aufnahme in fremde Internetangebote und Online-Dienste, Links sowie Vervielfältigungen auf Datenträger aller Art, z.B. CD-ROM, DVD-ROM usw., auch
auszugsweise, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Firma CNC-Rausch erfolgen.
Die Firma CNC-Rausch haftet nicht für unverlangt übermittelte Inhalte, Manuskripte,
Fotos etc. sowie für Inhalte von Webseiten, auf die durch einen Link verwiesen wird
und Inhalte, die ausdrücklich oder konkludent, z.B. mittels Urhebervermerk oder entsprechendes Branding als fremde Inhalte gekennzeichnet sind.
§ 2 Angebot oder Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstiges. Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Der Käufer ist 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung durch uns.
§ 3 Preise
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab Versandort, zuzüglich Verpackungs- und Versandungskosten sowie der z. Zeit gültigen Umsatzsteuer.
§ 4 Lieferzeiten
Liefertermine und –fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Teillieferungen sind zulässig.
§ 5 Versand- und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der
Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Bei entsprechendem schriftlichen Auftrag des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf
seine Rechnung versichert.
§ 6 Mängelanzeige
Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Mangelhafte Liefergegenstände sind vom Käufer auf eigene Kosten an uns zu senden.
Erfolgt die Mängelrüge zu Recht, erstatten wir dem Käufer die durch eine übliche Versendung entstehenden Kosten.
§ 7 Behebung von Mängeln
Vor Verjährung der Mängelansprüche wird nagelhafte Ware unter Ausschluss sonstiger Mängelansprüche nachgebessert oder nach unserer Wahl eine Ersatzlieferung vorgenommen.
Die Frist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, gegenüber sonstigen Käufern 1 Jahr. Mehrfache Abhilfen sind zulässig. Erst bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung
können sonstige Mängelansprüche, insbesondere Minderung oder Rücktritt, geltend gemacht werden.
§ 8 Haftung
Die Haftung für jede Form der Unmöglichkeit wird, soweit nicht ohnehin vom Gesetz ausgeschlossen, auf das 2-fache des Kaufpreises begrenzt.
Im übrigen haften wie unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungshilfen haften wie maximal in Höhe des 2-fachen Kaufpreises. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung maximal auf die Höhe des 2-fachen Kaufpreises beschränkt. Falls der Käufer verlangt, das Gewährleistungsarbeiten
an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallenden Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten
zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
Eine Haftung für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Veränderungen an Produkten, die nicht Original-Spezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sin d Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Käufer geltend gemacht werden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis, die uns gegen den Käufer zustehen, behalten wir uns das
Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.
Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig nach dem
Rechnungswert auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu
veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen.
Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Inder Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetzt
Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 10 Zahlung
Soweit nichts anders schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers,
nach denen Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Es wird vereinbart, dass wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von • 5,00 erheben können. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder sein Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind
wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Im übrigen sind wir in diesem Fall berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
§ 11 Schutz- und Urheberrecht
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er wegen einer angeblichen Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von
uns geliefertes Produkt von Dritten angegangen wird. Die Regelung solcher Ansprüche und die Verteidigung des Käufers gegen Ansprüche des Rechtsinhabers wird durch uns
auf eigene Kosten geregelt, soweit die Verletzung unmittelbar durch ein von uns geliefertes Produkt entstanden ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur
Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht mögliche ist, sind wir nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so
abzuändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt verändert oder in ein System integriert oder haben wir aufgrund der Anweisungen des Käufers das Produkt
so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers der verletzten Rechts zu verteidigen
und freizustellen sowie die uns sonst entstehenden Schäden zu ersetzen.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Dagegen dürfen wir personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu bergründen oder zu ändern, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht´, dass ein entgegengesetztes Interesse des Kunden gegeben ist oder dieser nicht in die Speicherung und Nutzung eigewilligt hat.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern der Käufer Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
unser Geschäftssitz. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Käufers geltend zu machen.
Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 14 Salavtorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt.
Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.
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